GModG statt GEG: Was seit Juli 2026 für Gewerbe- und Industriegebäude gilt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es unter diesem Namen nicht mehr. Bundestag und Bundesrat haben die Reform am 10. Juli 2026 beschlossen; seit dem 29. Juli 2026 gelten die Kernregeln des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Es ist kein völlig neues Regelwerk, sondern das bisherige Gesetz in geänderter Fassung. Für Eigentümer und Betreiber von Gewerbe-, Logistik- und Industriegebäuden ändert sich trotzdem einiges.

Die wichtigsten Änderungen für Nichtwohngebäude

  • 65-Prozent-Regel entfällt: Beim Heizungstausch müssen nicht mehr 65 % erneuerbare Energie genutzt werden. Für neue fossile Heizungen gilt stattdessen eine stufenweise steigende Quote klimaneutraler Brennstoffe – von 10 % ab 2029 bis 100 % im Jahr 2045.
  • Mindeststandards ab 2030: Die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude müssen ab dem 1. Januar 2030 einen Grenzwert für den Primärenergiebedarf einhalten (das 3,5-Fache des Referenzwerts, betrifft rund 16 % der Gebäude). Ab 2033 verschärft sich der Wert auf das 2,95-Fache (rund 26 % der Gebäude).
  • Gebäudeautomation: Die Schwelle für die Pflicht zur Gebäudeautomation sinkt von 290 kW auf 70 kW Nennleistung; bestehende Anlagen sind bis Ende 2029 nachzurüsten.
  • Energieausweise: Künftig sind nur noch Bedarfsausweise mit Effizienzklassen A bis G zulässig – sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes.
  • Unverändert: Die 10-Prozent-Regel bei größeren Bauteilsanierungen sowie die Dämmpflichten für Dächer, oberste Geschossdecken und Rohrleitungen bleiben bestehen.
  • Förderung: Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit dem 21. Juli 2026 neue, teils geringere Fördersätze.

Was das für Betreiber bedeutet

Mehr Freiheit bei der Heizungstechnik, dafür klare Mindeststandards für schlecht gedämmte Bestandsgebäude: Wer große Hallen betreibt, sollte jetzt wissen, wo sein Gebäude Energie verliert – bevor 2030 Sanierungen unter Zeitdruck nötig werden. Welche Maßnahmen im Einzelfall Pflicht sind, klärt eine Energieberatung; sie ersetzt dieser Beitrag nicht.

Wo Drohnen-Thermografie hilft

Thermografie ersetzt weder Energieausweis noch Berechnung. Sie zeigt aber schnell und ohne Betriebsunterbrechung, wo an Dach, Fassade, Toren und Übergängen Wärme verloren geht. Das ist eine anschauliche Grundlage, um Sanierungen zu priorisieren, mit Energieberatern abzustimmen und Investitionen zu begründen. Mit RTK-gestützten, wiederholbaren Flügen lässt sich außerdem der Zustand vor und nach einer Maßnahme vergleichen.

Mehr dazu auf unserer Seite Thermografie & Energieeffizienz für Industriebetriebe. Für ein unverbindliches Gespräch erreichen Sie mich unter 0160 2571299 oder doug.hallam@techpic.de.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung.

Quellen: 42watt – GEG 2026: Was jetzt gilt; Vattenfall – GEG-Reform für Nichtwohngebäude; Gesetzestext des GModG (Gesetze im Internet)